1. Entspricht der am § 23 Abs. 1 Nr. LuftVO ausgerichtete Umfang der Daten somit ebenfalls der Nebenbestimmung II.12 2. Wird das Hauptflugbuch lückenlos geführt?
1. Welcher Rückforderungsbetrag aus der Inanspruchnahme von Fördermitteln käme auf die Stadt Chemnitz (nur deren Anteil) zu, wenn diese zum Jahresende 2024 aus dem Betrieb