Nichtöffentlichkeit von Antworten auf Anfragen
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, ich bitte Sie, mir nachfolgende Anfrage zu beantworten. In § 4 der Geschäftsordnung sind die Gründe angegeben, die Antworten auf Anfragen der
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, ich bitte Sie, mir nachfolgende Anfrage zu beantworten. In § 4 der Geschäftsordnung sind die Gründe angegeben, die Antworten auf Anfragen der
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, ich bitte Sie, mir folgende Frage zu beantworten. 1. Werden beim zu erstellenden Finanzplan für den Haltepunkt Küchwald die verschiedenen Varianten (ein
1.Treffen die Regelungen der Gemeindeordnung zur Befangenheit auch auf die gewählten Ortschaftsräte von Chemnitz zu? 2.Gibt es klare Sachverhalte, die unzweifelhaft die Anzeige von Befangenheit
1. Bis wann wurden dem Eishockeyverein ERV 07 Eiszeiten für ihre Punktspiele zugesichert? 2. Sind Eiszeiten für die möglichen PLAYOFF-Endrunden-Spiele reserviert, sodass bei entsprechendem sportlichem Erfolg
1. Wie oft wurde in den Jahren 2007, 2008, 2009 und 2010 ein Grundsteuererlass beantragt? (Bitte pro Jahr angeben und unterscheiden in 25%-Minderung und 50%-Linderung) 2. In
In der Antwort der Baubürgermeisterin auf eine Anfrage (Haltepunkt Küchwald) von Martin Schmidt, für die Grünen Mitglied im Planungs-, Bau- und Umweltausschuss des Chemnitzer Stadtrates, wird deutlich: Alle Weichen für den Bau des Haltepunktes im Küchwald könnten noch in diesem Jahr auf “Grün” stehen, wenn die Finanzierungsverhandlungen mit dem SMWA und der DB AG zügig zum Abschluss gebracht werden.
„Endlich – nach jahrelangem Ringen um die Sanierung des Knappteiches ist nun ein erster Erfolg greifbar. Die Anwohnerinnen und Anwohner werden erleichtert sein, dass die zum Teil aufgrund der Geruchsbelästigung untragbaren Zustände ein Ende haben werden.“ so Thomas Lehmann, Fraktionsvorsitzender der Grünen im Chemnitzer Stadtrat in einer ersten Stellungnahme zu den vom Baudezernat für das Jahr 2011 nun öffentlich gemachten Schwerpunktinvestitionen in städtischen Grünanlagen.
Sehr geehrter Herr Lehmann, bei der o.g. Stadtratsanfrage handelt es sich nicht um eine Anfrage im Sinne des §28 (5) SächsGemO i.V.m. §4 (2) der
Sehr geehrter Herr Lehmann, vielen Dank für Ihre Anfrage zu den Kulturausgaben und den Veränderungen, die aus dem EKko resultieren. Ihrer Bitte, diese näher zu erläutern,
1. Wie erfolgt innerhalb der Stadtverwaltung die Vergabe von Gutachten? Gutachten im Sinne von Sachverständigengutachten werden im Rahmen der dafür zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel vergeben,