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BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Kreisverband Chemnitz

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BÜNDNISGRÜNE nennen Bedingungen für eine Bezahlkarte für Geflüchtete

Chemnitz, den 24.05.2024 – In der letzten Sitzung des Chemnitzer Stadtrates hat Oberbürgermeister Schulze verkündet, dass die Stadt Chemnitz ab Herbst bzw. Ende des Jahres Bezahlkarten für Geflüchtete einführen möchte.

Vor diesem Hintergrund erklärt der Chemnitzer Kreisverband von BÜNDNIS 90/Die Grünen, welche Kriterien für eine angemessene Nutzung von Bezahlkarten notwendig sind:
die Bezahlkarte soll wie andere Kredit- oder EC-Karten aussehen, um
Diskriminierungserfahrungen zu vermeiden

die Karte darf nicht regional beschränkt sein, da dies die Freizügigkeit und Freiheit Geflüchteter Menschen einschränkt
es muss sichergestellt werden, dass das Abheben von Bargeld problemlos möglich ist.

Coretta Storz, Vorsitzende der Chemnitzer BÜNDNISGRÜNEN, erklärt dazu:
„Eine Bezahlkarte darf kein Diskriminierungsinstrument sein. Wer möchte, dass die Bezahlkarte zur Senkung von Fluchtanreizen, also zur Abschreckung dient, fordert aber impliziet drastsische Einschränkungen für Menschen, die stark diskriminierend wirken können. Wer nicht ausreichend Bargeld zur Verfügung hat, kann beispielsweise keine Möbel per Kleinanzeigen kaufen oder den eigenen Kindern unter Umständen den Klassenausflug nicht bezahlen. Dass die eingeschränkte Verfügbarkeit von Bargeld während der Zeit des Asylverfahrens Fluchtanreize senkt, ist in keinster Weise belegt. Auch eine Entalstung der Behörden durch eine Bezahlkarte ist kein Automatismus. Im Gegenteil: neue Regularien erfordern zusätzliche Bearbeitungskapazitäten in den Behörden. Es liegt die Vermutung nah, dass diejenigen, die laut nach einer Bezahlkarte rufen, weniger auf die Entlastung des Systems, als auf Zustimmungswerte bei Wählerinnen abzielen. Diskriminierungen von Asylbewerberinnen als Wahlkampfgeschenk haben mit lösungsorientierter Politk nichts zu tun. Die Priorität in der Migrationspolitik sollte auf Maßnahmen liegen, die Neuzugewanderten schnell ein unabhängiges Leben ermöglichen: Effektive Integrationsmaßnahmen und uneingeschränkter Zugang zum Arbeitsmarkt entlasten Behörden und nützen der Gesellschaft, ganz besonders in Zeiten von zunehmenden Arbeitskräftemangel.“
Joseph Israel, Co-Vorsitzender des Kreisverbandes, ergänzt:
„Wir lehnen den Einsatz von Bezahlkarten für Geflüchtete nicht prinzipiell ab. In manchen Situationen, wie dem Kauf eines Bustickets, ist es sogar förderlich, dass Geflüchtete die Möglichkeit haben, bargeldlos zu zahlen. Gleichzeitig birgt der Einsatz von Bezahlkarten das große Risiko der unverhältnismäßigen Einschränkung, wie etwa durch eine starke Begrenzung der Bezahlmöglichkeiten –jeglicher Grundrechtseinschränkung stehen wir klar ablehnend gegenüber. rund- und Freiheitsrechte gelten für alle Menschen, auch für Geflüchte.
Die Grundrechte von Geflüchteten dürfen durch Instrumente, die der Abschreckung dienen sollen, nicht angetastet werden. Als Büdnisgrüne setzen wir uns für eine Migrationspolitik ein, die Grundrechte wahrt und auf gute Lösungen für die Gesellschaft abzielt. Eine Chemnitzer Bezahlkarte ist nur dann akzeptabel, wenn sie grundrechtskonform und
lösungsorientiert konzipiert wird.“

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