Beschlussvorschlag:
Die Stadtverwaltung wird beauftragt, zu prüfen, ob die restlichen historischen Gaslaternen der Stadt Chemnitz nach ihrer Ausmusterung durch die Stadtwerke denkmalgerecht eingelagert und zur Wiederverwendung bei der Gestaltung historischer Plätze und Straßen sowie Parkanlagen verwendet werden können.
Ergebnis:
Der Beschlussantrag wurde in der Sitzung des Kultur- und Sportausschusses am 04.02.2010 einstimmtig bestätigt.
Begründung:
In Chemnitz sind derzeit noch 424 historische Gaslaternen in Betrieb. Nach und nach werden diese entfernt und durch elektrische Beleuchtung ersetzt. Eine Umrüstung der alten Laternen auf elektrischen Betrieb ist aufgrund von technischen Rechtsvorschriften nach Auskunft der Stadtwerke Chemnitz nicht möglich. Alle bis jetzt abgebauten Gaslaternen wurden größtenteils verschrottet. Es muss verhindert werden, dass bald keine Original-Gaslaternen mehr vorhanden sind. Es handelt sich dabei um Kulturgut, welches zumindest teilweise erhalten bleiben muss. Deshalb sollte in Zusammenarbeit mit der unteren Denkmalschutzbehörde abgeprüft werden, ob es möglich ist, die Gaslaternen beispielhaft an historischen Plätzen und Straßenzügen wieder aufzustellen. Bis dahin müssen die Laternen fachgerecht eingelagert werden.