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BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Kreisverband Chemnitz

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GRÜNE lehnen die neue Polizeiverordnung ab

„Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, sehr geehrte Stadträtinnen und Stadträte, sehr geehrte Gäste,

wir GRÜNE lehnen die Polizeiverordnung ab. Herr Runkel, wir zweifeln mittlerweile an der Rechtssicherheit solcher Papiere aus Ihrem Haus. Schon die letzte Polizeiverordnung konnte den Gerichten nicht standhalten? Kann es diese Fassung?

Diese Polizeiverordnung bietet keine Sicherheit. Sie löst Unsicherheit bei den Bürgerinnen und Bürgern von Chemnitz aus. Anscheinend gingen auch schon etliche Telefonate im Ordnungsamt ein, weil die Menschen nicht verstehen, was Sie meinen. Sie sollten also erst einmal ein Bürgerseminar für Rechtskunde anbieten.

Sie schreiben: ‚Die Gebäudekante, der letzten zum Bebauungszusammenhang gehörenden Gebäude ist in der Regel die Abgrenzung zum Außenbereich.‘ Was ist ein Bebauungszusammenhang? Was ist die Regel? Wann entspricht es nicht mehr der Regel? Gibt es Ausnahmen? Bei mir ist es so: Wenn ich das Haus verlasse, bin ich im Außenbereich, wenn ich im Haus bleibe, bin ich nicht draußen. Bei Ihnen scheint das anders zu sein.

Beim unerlaubten Plakatieren schreiben Sie: ‚Das Anbringen von Plakaten, etc. ist verboten, die Stadt kann aber Ausnahmen zulassen.‘ Warum schreiben Sie nicht gleich: Das Plakatieren ist genehmigungspflichtig? Damit hätten Sie einen kompletten Absatz sparen können.

Zum Leinenzwang: Sie versprachen eine Lockerung des Leinenzwangs. Das ist Augenwischerei. Ich sage, der Leinenzwang wird verschärft. Bisher galt er auf öffentlichen Straßen und in Grün- und Erholungsanlagen. Demnächst soll er außerdem noch innerhalb bebauter Ortslagen, in Gartenanlagen und auf ausgewiesenen Rad- und Wanderwegen gelten. Wo ist da die Lockerung?

Tonwiedergabegeräte und Musikinstrumente dürfen nur so benutzt werden, dass andere nichtunzumutbar belästigt werden. Was ist unzumutbar? Das kann eventuell schon leise Heino-Musik sein. Die 9. von Beethoven darf aber vielleicht etwas lauter abgespielt werden. Oder wie meinen Sie das?

Und warum dürfen Flaschen am Samstag nur bis 14 Uhr in die Wertstofftonnen eingeworfen werden? Der Samstag ist doch ein normaler Werktag. Aber Gott sei dank regeln Sie, dass die Flaschen nicht auf oder neben die Container gestellt werden dürfen. Im Beutel ranhängen ist aber noch erlaubt. Nur wozu sollte man das tun? Wollen sie die Einwurfschlitze abends zuschließen?

Auf Spiel- und Bolzplätze dürfen keine Glasflaschen mitgebracht werden. Wenn Mütter ihre Babys aus Glasflaschen trinken lassen – begehen sie dann eine Ordnungswidrigkeit? Haben Sie wirklich soviel Angst davor, dass die Mütter die Flaschen in den Sandkasten schmeissen?

Der undefinierte Zumutbarkeits-Begriff taucht sehr oft in der Verordnung auf, bei Haus- und Gartenarbeiten, bei den Veranstaltungsstätten oder bei der Benutzung von Musikinstrumenten. Diese Polizeiverordnung bringt keine Sicherheit. Sie löst bei den Bürgerinnen und Bürgern Unsicherheit aus. Mache ich jetzt alles richtig oder laufe ich Gefahr, 20 EURO berappen zu müssen? Das kann nicht der Sinn dieser Verordnung sein. Wir empfehlen eine Überarbeitung und Kürzung.

Danke“

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