Am 14.11.2012 beschloss der Stadtrat die Satzung zur Durchführung der Kommunalstatistiken für die Erstellung der Mietspiegel in der Stadt Chemnitz und zur Fortschreibung der Unterkunfts- und Heizkostenrichtlinie. In § 9 (Inkrafttreten) wurde ein Änderungsantrag der Fraktion B90/DIE GRÜNEN aufgenommen, der die Verwaltung beauftragt, „in die Erstellung künftiger Mietspiegel und für die Fortschreibung der Unterkunfts- und Heizkostenrichtlinie eine energetische Komponente (vgl. Tübingen) aufzunehmen.“ Die geforderte Datenerhebung zur Aufnahme einer energetischen Komponente bezieht sich laut Satzung auf zwei Kommunalstatistiken („künftige Mietspiegel, Fortschreibung KdU).
1. Wie ist der Stand der Erarbeitung des neuen Mietspiegels?
2. Wie und in welchem Umfang erfolgt die Datenerhebung für die geforderte Aufnahme der energetischen Komponente für die anstehende Fortschreibung der Unterkunfts- und Heizkostenrichtlinie?
3. Gab es im Zusammenhang mit dem gefassten Beschluss zur Aufnahme einer energetischen Komponente einen Erfahrungsaustausch/Kontakte mit der Stadt Tübingen oder anderen Städten, die gleichfalls eine energetische Komponente in die Datenerhebung aufgenommen haben?
4. Welche Probleme gibt es ggf. aus der Sicht der Beteiligten bei der Umsetzung des Beschlusses und wie sollen/werden diese gelöst?
Download: RA-350-2013 Antwort Stand der Erarbeitung des Mietspiegels