1. Wie viel Personen in Chemnitz, die Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung nach SGB XII erhalten, erzielen ein Einkommen „Unterhalt allgemein“ (Unterhaltsvermutung gemäß § 94 Abs. 2 SGB XII gegenüber Verwandten)?
2. Für wie viel dieser Personen liegt eine komplette Erklärung der Angehörigen vor, die ihre finanzielle Lage beinhaltet?
3. Wie vielen dieser Personen wird der in § 94 Abs. 2 SGB XII genannter, mit dem Kindergeld dynamisierter Betrag aufgrund der Vermutung ohne Klärung des finanziellen Hintergrundes der Verwandten angerechnet?
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